Von: Rolf Schälike
“Ferner hat der Angeklagte auch nach Rechtskraft des Schuldspruchs das Recht, die Tat weiterhin zu leugnen.” Sieht aber im Zivilrecht bei Äußerungsverfahren anders aus. Für die Verteidigung seiner...
View ArticleVon: Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht in Berlin
Deshalb mache ich auch kein Zivilrecht.
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